9. TUN SIE NICHTS ILLEGALES
„Illegale Handlungen“ sind solche, die durch offizielle Vorschriften oder Gesetze verboten sind. Diese wurden von Herrschern, gesetzgebenden Gremien und Richtern geschaffen. Im Allgemeinen sind sie in Gesetzbüchern niedergeschrieben. In einer wohl geordneten Gesellschaft werden sie veröffentlicht und allgemein bekanntgemacht. In einer undurchsichtigen – und oft von Verbrechern geplagten – Gesellschaft muss man einen Rechtsanwalt konsultieren oder besonders ausgebildet sein, um sie alle zu kennen: Eine solche Gesellschaft gibt die Parole aus: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
Jedoch ist jedes Mitglied der Gesellschaft, ob jung oder alt, verantwortlich dafür zu wissen, was diese Gesellschaft als „illegale Handlung“ ansieht. Man kann Leute fragen, und es gibt Bibliotheken, in denen man diese Gesetze nachschlagen kann.
Eine „illegale Handlung“ ist nicht Ungehorsam gegenüber einer beiläufigen Anweisung, wie „Geh zu Bett“. Es ist eine Handlung, die zur Bestrafung durch die Gerichte und den Staat führen kann – zur Anprangerung1 durch die staatliche Propagandamaschine2, zu Geldstrafen und sogar zu Gefängnishaft.
Wenn jemand eine illegale Handlung begeht, sei sie bedeutend oder nur geringfügig, ist er dem Angriff des Staates ausgesetzt. Es spielt keine Rolle, ob er erwischt wird oder nicht – wenn jemand eine illegale Handlung begeht, hat er seine Stellung geschwächt.
Fast alles, was zu tun sich lohnt und was man zu erreichen sucht, kann oft auf ganz gesetzlichem Wege geschehen.
Der „ungesetzliche“ Weg ist eine gefährliche und Zeit vergeudende Abkürzung. Gewöhnlich stellt sich heraus, dass vermeintliche „Vorteile“ durch illegale Handlungen die Sache nicht wert waren.
Staat und Regierung sind meist eine ziemlich gedankenlose Maschine. Sie existieren und arbeiten aufgrund von Gesetzen und Gesetzbüchern. Sie sind darauf eingestellt, durch ihre Organe gegen Ungesetzlichkeit vorzugehen. In dieser Eigenschaft können sie zum unversöhnlichen3 Feind werden, unerbittlich4, wenn es um „illegale Handlungen“ geht. Recht oder Unrecht einer Sache zählt angesichts von Gesetzen und Gesetzbüchern nicht. Nur die Gesetze zählen.
Wenn Sie merken oder entdecken, dass Ihre Mitmenschen „illegale Handlungen“ begehen, sollten Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun, um sie davon abzubringen. Sie selbst können, auch wenn Sie nicht daran beteiligt sind, dennoch in Mitleidenschaft gezogen werden. Angenommen, der Firmenbuchhalter fälscht die Bücher: In dem daraus entstehenden Durcheinander könnte die Firma scheitern und Sie könnten Ihren Arbeitsplatz verlieren. Solche Vorkommnisse können das eigene Überleben stark beeinträchtigen.
Unterstützen Sie als Mitglied jeder beliebigen Gruppe, die Gesetzen untersteht, die klar verständliche Veröffentlichung dieser Gesetze, damit sie bekannt sein können. Unterstützen Sie alle legalen politischen Bemühungen, die Gesetze, die auf diese Gruppe Anwendung finden, zu verringern, klarer zu machen und systematisch zusammenzustellen. Halten Sie an dem Grundsatz fest, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, einem Grundsatz, der zu seiner Zeit – während der Tyrannei5 der Aristokratie6 – einen der größten sozialen Fortschritte in der Geschichte der Menschheit darstellte und den man nicht aus den Augen verlieren sollte.
Kümmern Sie sich darum, dass Kinder und Erwachsene darüber informiert werden, was „legal“ und was „illegal“ ist, und stellen Sie klar – sei es auch nur durch ein Stirnrunzeln –, dass Sie „illegale Handlungen“ nicht billigen.
Wer sie begeht, ist – selbst wenn er „ungestraft davonkommt“ – doch gegenüber der Macht des Staates geschwächt.
Auf dem Weg zum Glücklichsein
gibt es keine Angst,
erwischt zu werden.
- 1. Anprangerung: Spott, öffentliche Verachtung, Hohn oder Beschimpfung.
- 2. Propaganda-: Wird in Wortzusammensetzungen verwendet, um Verbreitung von Gedanken, Informationen oder Gerüchten zum Vorteil der eigenen und/oder zum Nachteil einer fremden Sache, oft ohne Rücksicht auf die Wahrheit, auszudrücken; die Handlung, Lügen in Zeitungen, Radio oder Fernsehen zu bringen, sodass der Betroffene, wenn er sich vor Gericht zu verantworten hat, schuldig gesprochen wird; die Handlung, jemandes Ruf durch falsche Behauptungen zu schädigen, sodass ihm niemand mehr glaubt. (Ein Propagandist ist eine Person oder Gruppe, die Propaganda durchführt, hervorbringt oder praktiziert.)
- 3. unversöhnlich: nicht zugänglich dafür, beruhigt, besänftigt oder zufriedengestellt zu werden; unbarmherzig; gnadenlos.
- 4. unerbittlich: hart; nicht nachgebend; unbeugsam; etwas, das nicht erschüttert wird; hartnäckig; jede andere Meinung ablehnend; nicht aufgebend.
- 5. Tyrannei: die Verwendung von grausamer, ungerechter und unumschränkter Macht; Einsatz vernichtender, unterdrückerischer, harter, strenger Mittel.
- 6. Aristokratie: Regierungsform, bei der einige wenige mit speziellen Vorrechten, Rängen oder Positionen die Herrschaft innehaben; Herrschaft durch eine kleine Elite, die über dem allgemeinen Gesetz steht; eine Gruppe, die durch Geburt oder Position „über allen anderen steht“ und Gesetze erlassen oder auf andere anwenden kann, sich selbst jedoch nicht den Gesetzen unterworfen fühlt.